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Schon seit Jahrzehnten beziehen wir bei HACOFCO Rohkaffee in seiner nachhaltigsten Form und gelten als einer der Pioniere für nachhaltige Beschaffung.

Unsere jährlichen Importe von zertifizierten Kaffees (Fairtrade-, Bio-, Rainforest-Alliance- und 4C-Siegel) umfassen mittlerweile einen erheblichen Anteil am Gesamtvolumen. HACOFCO ist damit einer der Marktführer in diesem Geschäftsfeld und hat wesentlich zum Wachstum in diesem Segment beigetragen.

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Engagement

  • Engagement in den Ursprungsländern des Kaffees:
    • Eigene Projekte
    • Projekte mit Kund:innen, Zertifizierer:innen sowie anderen Partner:innen
  • Ziele:
    • Lebensbedingungen der Produzent:innen verbessern
    • Produzent:innen und Röster:innen verknüpfen
    • Umweltschutz stärken
    • Qualität und Produktivität steigern
    • Zugang zu Märkten erleichtern
    • Enge Zusammenarbeit mit Produzent:innen pflegen und ausbauen
Projektbeispiel Guatemala
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KlimaneutraL

Wir sind ein klimaneutrales Unternehmen: Wir haben unsere Treibhausgasemissionen erfasst, reduzieren sie kontinuierlich und gleichen den Rest durch Klimaschutzprojekte aus.

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Unsere Schritte:

1.

Emissionen berechnen

Gemeinsam mit ClimatePartner haben wir unseren CCF (Corporate Carbon Footprint), also den CO2-Fußabdruck unseres Unternehmens, berechnet. Dabei berücksichtigen wir Emissionsquellen wie Energie und Heizung, aber auch Geschäftsreisen, Büromaterial und alle Emissionen, die wir als Unternehmen verursachen. Außerhalb des Unternehmens anfallende indirekte Emissionen sind bisher nicht Gegenstand der Klimaneutralität.

2.

Emissionen vermeiden und reduzieren

Unser CCF zeigt uns deutlich, wo wir weiter CO2 reduzieren können. Wir aktualisieren ihn regelmäßig, haben so den Überblick über unseren Erfolg bei der Reduktion und erkennen weitere Stellschrauben.

3.

Emissionen ausgleichen

Es bleiben jedoch immer Emissionen übrig, die wir aktuell nicht vermeiden können. Wir gleichen sie konsequent aus, indem wir ein Klimaschutzprojekt aus dem ClimatePartner-Portfolio unterstützen: www.climatepartner.com/1402

4.

Transparenz schaffen

Über unser Label „Klimaneutrales Unternehmen“ und die ID-Nummer können Sie unsere Klimaneutralität im ClimatePartner-ID-Tracking nachvollziehen: www.climatepartner.com/18129-2205-1001

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Zertifizierungen

  • 1992: Beitritt zur Organisation TransFair Deutschland – heute Fairtrade Deutschland – als erstes Kaffeehandelshaus
  • Import von zertifizierten Kaffees (Fairtrade-, Bio-, Rainforest-Alliance- und 4C-Siegel)

Unsere Zertifizierungen:

HACOFCO ist Teil der Fairtrade-
„Kaffeerösthandwerk-Partnerschaft“

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Um der stetig wachsenden Kundennachfrage nach qualitativ hochwertigem und fair gehandeltem Kaffee gerecht zu werden, hat Fairtrade Deutschland speziell für kleine Röstereien die „Kaffeerösthandwerk-Partnerschaft“ ins Leben gerufen. Hier kaufen Sie von autorisierten Kaffeehändler:innen wie HACOFCO bis zu fünf Tonnen Fairtrade-Kaffee pro Jahr und erhalten von Fairtrade Werbematerialien, die Sie in Ihrem Café oder Ihrem Geschäft nutzen können und damit über Ihr Engagement informieren.

Und so gehts:

  1. Sie registrieren sich bei Fairtrade Deutschland als Kaffeeröster:in (innerhalb des Einkaufs-Finders): roester.fairtrade-deutschland.de
  2. Sie zahlen eine Antragsgebühr in Höhe von € 99,– brutto einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 7 %.
  3. Sie erhalten Zugang zu entsprechenden Materialien und werden auf der Karte des Einkaufs-Finders als Kaffeeröster:in angezeigt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns: specialty@hacofco.de

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

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Lieferketten-
sorgfalts-
pflichten-
gesetz (LkSG)

Lieferkettensorgfalts- pflichtengesetz (LkSG)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz grundlegender Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Dazu gehört beispielsweise das Verbot von Kinderarbeit oder die Freiheit von Diskriminierung. Das Gesetz berücksichtigt auch Risiken für die Umwelt, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen (z. B. durch vergiftetes Wasser) oder die menschliche Gesundheit gefährden z. B. wenn es darum geht, gefährliche Stoffe wie Quecksilber zu verbieten.

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Das LkSG verpflichtet die betroffenen Unternehmen, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, indem sie folgende fünf Schritte befolgen:

  1. Bekenntnis zu Menschenrechten in einer Grundsatzerklärung
  2. Risikoanalyse der Lieferkette durchführen
  3. Präventions- und Abhilfemaßnahmen vorsehen
  4. Beschwerdemechanismus einrichten
  5. Bericht erstatten über die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
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Direkt betroffen sind seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeiter:innen und ab dem 1. Januar 2024 auch Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeiter:innen. Sind Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereiches des LkSG direkte Zulieferer von Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, dann können sie durch ihre Vertragsbeziehung zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten angehalten werden. Es ist hierbei wichtig anzumerken, dass das Gesetz eine Bemühenspflicht der Unternehmen begründet, aber keine Erfolgspflicht.

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Obwohl wir als Hacofco nicht direkt von dem Gesetz betroffen sind, wollen wir Verantwortung übernehmen und uns für die Einhaltung der Menschenrechte in unseren Lieferketten einsetzen. Wir arbeiten an einer eigenen Risikoanalyse und haben uns mit anderen Unternehmen der Kaffeebranche unter dem Dach des Deutschen Kaffeeverbandes zusammengeschlossen, um ein gemeinsames Beschwerdeverfahren in Form einer Online-Plattform namens Ear4U (https://www.ear4u.org/de) ins Leben zu rufen. Als offenes Ohr der Kaffeebranche geben wir so allen Akteur:innen der Lieferkette die Möglichkeit, direkt mit uns in Kontakt zu treten.

Wir sind uns bewusst, dass dieses Gesetz uns alle vor große Herausforderungen stellt, und unterstützen Sie gerne, sollten Sie Fragen zu dem Thema haben. Einige nützliche Links finden Sie zudem hier:

Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte https://wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte/

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