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EU Deforestation Regulation Statement

  • Januar 2024
  • EUDR

Mit dem Ziel den Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren und damit zur Verringerung der weltweiten Entwaldung beizutragen, hat das Europäische Parlament am 19. April 2023 die Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet. Diese ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Die vollständige Anwendung der Verordnung am 30. Dezember 2024 bedeutet, dass ab diesem Datum relevante Rohstoffe (z.B. Rohkaffee) und relevante Erzeugnisse (z.B. Röstkaffee) nur dann in Verkehr gebracht*, auf dem Markt bereitgestellt** oder aus der EU ausgeführt werden dürfen, wenn

  • sie entwaldungsfrei sind (Stichtag 31.12.2020)
    • seit diesem Datum darf keine Abholzung stattgefunden haben
  • sie im Einklang mit den Gesetzen des Produktionslandes produziert wurden
  • eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement = DDS) vorliegt

Die EUDR gilt für Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Soja, Palmöl und Rinder. Für Kaffee gilt die Warengruppe 0901: Kaffee, auch geröstet und entkoffeiniert, Kaffeeschalen und Kaffeeprodukte mit beliebigem Koffeingehalt. Nicht in den Geltungsbereich der EUDR fällt bisher die Warengruppe 2101: Extrakte, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (z. B. Instantkaffee).

Hierbei ist wichtig anzumerken, dass Kaffee, der vor dem 30. Dezember 2024 importiert wurde, die EUDR-Anforderungen nicht erfüllen muss, auch wenn er nach dem 30. Dezember weiterverarbeitet und/oder weiterverkauft wird. Dies bedeutet, dass alle Rohkaffees, die bis Ende 2024 importiert werden, sowie alle daraus zu irgendeinem späteren Zeitpunkt hergestellten Röstkaffees, zu keinem Zeitpunkt der EUDR unterliegen. Für diese Kaffees muss ein Nachweis über das Importdatum, z.B. der Einfuhrbeleg, vorliegen.

Alle Marktteilnehmer der Lieferkette wie Importeure, Röstereien und Händler (z.B. LEH) sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten.

Von den Importeuren („Inverkehrbringern“) wird gefordert, dass sie eine Sorgfaltserklärung vorlegen, die Informationen über folgende Punkte enthält:

  • Geolokalisierung: Bereitstellung aller Geokoordinaten jeder Parzelle, auf der der Kaffee der importierten Partie erzeugt wurde
    • Parzellen ≤ 4 ha: Geografische Position einer Parzelle mit mindestens einer Breitengrad- und einer Längengradkoordinate (mindestens sechs Dezimalstellen
    • Parzellen ≥ 4 ha: Polygon - ausreichende Breiten- und Längenkoordinaten für die Beschreibung des Umrisses
  • Bestätigung der Durchführung der dreistufigen Sorgfaltspflicht
    • Einholung von Informationen
    • Risikoanalyse
    • Minderung der Risiken
  • Bestätigung, dass "kein oder nur ein vernachlässigbares" Risiko einer Verletzung von Art. 3 vorliegt:
    • Kaffee ist entwaldungsfrei: anhand von Satellitenbildern werden die Geolokalisierungsdaten auf Abholzung überprüft
    • gemäß der einschlägigen Gesetzgebung im Erzeugerland hergestellt

Alle nachgelagerten Marktteilnehmer in der Lieferkette, wie z.B. Röstereien und Händler, werden in zwei Kategorien eingestuft. Große Unternehmen und KMUs (kleine und mittelständischeUnternehmen). Während große Unternehmen ebenfalls dafür verantwortlich sind, ihre eigene dreistufige Sorgfaltspflicht durchzuführen und die DDS-Referenznummer weiterzugeben, sind KMUs lediglich dazu angehalten ihre eigene dreistufige Sorgfaltspflicht durchzuführen, wenn vorher keine Sorgfaltsplicht erfüllt, d.h. auch keine DDS-Referenznummer an sie weitergereicht wurde. In der Regel aber werden die KMUs (sofern sie nicht selbst importieren) eine Referenznummer von ihrem Vorlieferanten erhalten und müssen somit keiner eigenen Sorgfaltspflicht nachkommen (Art. 4 (8)).

Ein Länder-Benchmarking-System (Art. 29) stuft alle Länder in hohes Risiko, Standardrisiko und geringes Risiko ein, wobei Produkte aus Hochrisikoländern stärker kontrolliert werden. Die Risikostufen sind von der EU 18 Monate nach Inkrafttreten (gleichzeitig mit der vollständigen Anwendung) zu ermitteln. Das Risiko wird für alle Agrarerzeugnisse, die unter die EUDR fallen, gemeinsam erhoben.

Die deutsche Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). DieDurchführung der Kontrollen erfolgt unterstützend durch die Zollbehörden (können Warenzurückhalten).

Die rechtlichen Konsequenzen im Falle eines Verstoßes gegen die Verordnung sind schwerwiegend:

  • EINFUHRVERBOT
  • Beschlagnahmung der Waren
  • Geldbußen (mindestens 4% des Gesamtumsatzes auf dem EU-Markt)
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Subventionen
  • Vorübergehendes Einfuhrverbot für weitere Waren
  • Sperrung für vereinfachte Sorgfaltspflicht
  • Veröffentlichung auf der Website der EU-Kommission

Wir bei Hacofco sind uns der Wichtigkeit bewusst, die diese Verordnung mit sich bringt. Gemeinsam mit unseren Partnern im Ursprungsland diskutieren und prüfen wir welche Schritte und Maßnahmenmachbar sind, um die EUDR-Anforderungen zu erfüllen. Wir haben unsere Hauptlieferanten über diese Gesetzesanforderungen informiert und beabsichtigen, Pilotprojekte in verschiedenen Herkunftsländern zu starten, um die Durchsetzbarkeit der Anforderungen zu prüfen. Zudem ist es unser Ziel, sowohl das deutsche LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) als auch die EUDR-Anforderungen in unserer Risikoanalyse abzudecken. So können eventuelle Risiken aktiv minimiert werden.

Wir sind uns zudem bewusst, dass diese Verordnung uns alle vor große Herausforderungen stellt. Wir sind gerne bereit, alle Informationen, die wir erhalten, weiterzugeben und an Prozessen zur Einhaltungder EUDR-Anforderungen mitzuwirken.

Es erscheint uns daher nochmals wichtig darauf hinzuweisen, dass alle Teilnehmer in der Lieferkette verpflichtet sind, eigene Maßnahmen zur Verordnung zu erarbeiten.

* „Inverkehrbringen “ die erstmalige Bereitstellung eines relevanten Rohstoffs oder relevantenErzeugnisses auf dem Unionsmarkt** „Bereitstellung auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines relevanten Erzeugnisses zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit

Dieser Text stellt eine Übersicht des rechtlichen Inhalts der EUDR dar und dient lediglich allgemeinen Informationszwecken. Es handelt sich nicht um eine umfassende Analyse, und die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen kann nicht garantiert werden. Diese Zusammenfassung stellt keine Rechtsberatung dar. Den Lesern wird empfohlen, den vollständigen Text des betreffenden Gesetzes oder einen professionellen Rechtsbeistand zu konsultieren. Die Autoren und Verteiler dieser Zusammenfassung sind nicht verantwortlich für Handlungen oder Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden. Gesetze und Vorschriften können sich ändern, und die Auslegungen können variieren, so dass diese Zusammenfassung mit Vorsicht zu genießen ist.